2020 wird für Schafhalter weiteren Papierkrieg bringen. Wobei Papierkrieg der falsche Ausdruck ist. Vielmehr wird man weitere Stunden am PC verbringen dürfen und Formulare ausfüllen.

Grund ist, dass der Bundesrat entschieden hat, Ziegen und Schafe in die TVD (TierVerkehrsDatenbank) aufzunehmen. In den Medien publiziert als «zum Wohle des Tieres» und zur Verhinderung der Verbreitung von Tierseuchen.

Dazu werden vorerst unsere Schafe neu 2 Marken an ihren Ohren tragen, eine davon mit einem elektronischen Chip. Zudem muss ab dem 1.1.2020 jeder Tierhalter, Geburt, Tod, Verkauf etc. melden. Die Meldestelle erreicht man via www.agate.ch . Die Gesetzestexte hier. Marken können ab sofort hier nachbezogen und bestellt werden.
- Geburt: Zweiter Chip und Meldung an TVD innerhalb 30 Tage
- Meldung beim Kauf oder Verkauf innerhalb 3 Tage
- Ausstellungen und Messen Ankunft und Abgang innerhalb 3 Tage
- Sömmerung Ankunft und Abgang innerhalb 3 Tage
- Beim Tod innerhalb 3 Tage
- Schlachtung Meldung durch Metzger innerhalb 3 Tage
- Bei Erkrankung (Kontakt mit Verband ist vorzuziehen)
- Totgeburten – Keine Meldung *
- —–

Der gesetzliche Wortlaut » sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Standortwechsel (Messen, Ausstellungen, Sömmerung), Ein- und Ausfuhren sowie der Tod von Schafen und Ziegen sind anzuzeigen»
Schafe müssen bei einem Standortwechsel (z.B. bei einem Verkauf) ab 1. Januar 2020 mit Doppelohrmarken gekennzeichnet sein. Die entsprechende zusätzliche Ohrmarke können Sie ab 15. August 2019 in der TVD unter www.agate.ch bestellen. Weiter ein kleiner Auszug der Meldung : Die Vorteile der zentralen Tier-Daten-Erhebung sind vielfältig, so etwa bei der Rückverfolgbarkeit der Tiere, bei der Seuchenbekämpfung oder bei der Berechnung von Direktzahlungen. Mehr dazu im Merkblatt «Was zu wissen ist über die TVD-Registrierung von Schafen und Ziegen» und in der Präsentation des BLV.

Viel zu reden gab dabei der Punkt «Meldepflicht bei Erkrankung eines Tieres», denn es war lange nicht bekannt, was als Erkrankung bezeichnet wird. Der SN-Züchterverband Oberwallis hat hier seine Mitglieder schon länger informiert. Man will oder wollte damit die Verbreitung von Seuchen verhindern. Mit dem Eintrag der Tiere ab Geburt (30 Tage) ist auch eine 100% Rückverfolgung des Lebenslauf jedes einzelnen Tieres möglich und dies von der Geburt über den Verkauf bis hin zum Metzger und dem Verkauf an den Kunden. 3 Tage hat man Zeit, ausser bei der Geburt (30 Tage), um die geforderten Veränderungen einzutragen.
Sie finden weiter Infos hier
https://www.identitas.ch/projekte/tvd-fuer-schafe-und-ziegen/
Wir empfehlen jedem Schaf und Ziegenhalter die «Broschüre» des SN-Oberwallis zu lesen, damit es keinen Unterbruch der Direktzahlungen oder gar eine Busse regnet.
http://www.sn-verband.ch/waszuwissenistueberdietvd-registrierungvonschafenundziegen.pdf



